§ 1. Geltung
1.1 Auf Lieferungen und Leistungen fircone UG (haftungsbeschränkt) - nachfolgend "fircone" genannt - finden ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.
1.2 Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber ein Vertragsangebot oder eine Auftragsbestätigung unter Zugrundelegung eigener, abweichender Geschäftsbedingungen unterbreitet. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, denen fircone nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden auch ohne ausdrückliche Zurückweisung in keinem Fall zum Vertragsinhalt.
§ 2. Vertragsabschluß, Vertragsinhalt
2.1 Ein Auftrag gilt erst dann als rechtsverbindlich erteilt, wenn er von fircone schriftlich bestätigt worden ist.
2.2 Für den Vertragsinhalt sind allein maßgeblich das von fircone unterbreitete Angebot und die Auftragsbestätigung von fircone Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch fircone verbindlich, es sei denn, sie wurden mir einem vertretungsberechtigten Mitarbeiter von fircone abgesprochen.
2.3 Zum Angebot gehörende Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen etc.) und im Angebot enthaltene technische Daten sowie Bezugnahmen auf betriebliche oder überbetriebliche Normen (DIN-Normen etc.) sind nur annähernd maßgebend und stellen - falls keine ausdrückliche Zusicherung erfolgte - keine zugesicherte Eigenschaft dar.
2.4 An zum Angebot gehörenden Zeichnungen, und ähnlichen Unterlagen behält sich fircone das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne schriftliche Einwilligung von fircone dürfen diese Unterlagen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen von fircone sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.
§ 3. Preise, Zahlungsbedingungen
3.1 Allein maßgebend sind die im Angebot von fircone genannten EURO-Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen Höhe. Die Preise gelten ab Betriebsstätte fircone einschließlich etwa anfallender Verpackungskosten. Versandkosten und sonstige Nebenkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
3.2 Soweit in der Auftragsbestätigung / Rechnung nicht anders vermerkt, sind Zahlungen binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung als Überweisung und ohne jeden Abzug zu leisten. Eine eventuelle Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt ausschließlich zahlungshalber. Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt der Auftraggeber.
3.3 Ergeben sich nach Auftragserteilung berechtigte Zweifel an der unbedingten Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, ist fircone berechtigt Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4. Zurückhaltungsrecht, Aufrechnung, Abtretung
4.1 Der Auftraggeber kann nur aus demselben Vertragsverhältnis ein Zurückhaltungsrecht geltend machen. Darüber hinaus sind im kaufmännischen Verkehr sämtliche Zurückhaltungsrechte - gleich aus welchem Rechtsverhältnis - gegenüber fircone ausgeschlossen.
4.2 Der Auftraggeber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zur Aufrechnung gegenüber fircone berechtigt.
4.3 Die Rechte des Auftraggebers sind nur mit Zustimmung von fircone abtretbar.
§ 5. Verzug, Unmöglichkeit
5.1 Ist eine Frist für die Durchführung des Auftrages durch fircone vereinbart, so beginnt diese mit Zugang der Auftragsbestätigung durch fircone, nicht jedoch vor Eingang sämtlicher vom Auftraggeber für die Auftragsabwicklung zu beschaffender Daten, Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben oder sonstigen Informationen.
5.2 Soweit fircone durch besondere Umstände wie Verkehrsstörungen, Streiks, Umwelteinflüsse, unvorhersehbare technische Schwierigkeiten oder sonstige Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen, die außerhalb des Verantwortungsbereiches von fircone liegen und die nachweislich erheblichen Einfluß auf die Erfüllung der Leistungspflicht von forcone haben, an der rechtzeitigen Vertragserfüllung gehindert wird, verlängert sich die Frist für die Durchführung des Auftrages um den jeweiligen Zeitraum zwischen Entstehung und Behebung des Hindernisses. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Lieferanten oder Subunternehmern von fircone eintreten.
5.3 Hat fircone die Nichteinhaltung der Frist für die Durchführung des Auftrages in nur leicht fahrlässiger Weise zu vertreten, so ist der Auftraggeber berechtigt, entweder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz bis zu einer Höhe von insgesamt maximal 5% der vertraglichen Vergütung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
5.4 In gleicher Weise sind die Rechte des Auftraggebers auf Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz bis zu einer Höhe von maximal 5% der vertraglichen Vergütung von fircone je Schadensfall begrenzt, wenn fircone die geschuldete Leistung ganz oder teilweise unmöglich wird und fircone dies in Folge von nur leichter Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
§ 6. Gefahrübergang
Leistungs- und Vergütungsgefahr gehen spätestens mit dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, zu dem der Vertragsgegenstand bzw. Teillieferungen die Betriebsstätte von fircone verlassen.
§ 7. Gewährleistung
7.1 Für, durch fircone gefertigte, Modelle kommt eine Gewährleistung für Maß- und Materialvorgaben allenfalls dann in Betracht, wenn in erheblichem Umfang von dem abgewichen worden ist, was nach Stand der Technik der generativen Prototypenfertigung hätte eingehalten werden können. Schriftlich Zusagen bleiben hiervon unberührt.
7.2 Soweit fircone im Rahmen der Auftragsdurchführung Daten dem Auftraggeber zur Verfügung stellt, haftet fircone für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten nur dann, wenn dies von fircone ausdrücklich zugesichert worden ist. Darüber hinaus übernimmt fircone keinerlei Haftung für Verlust oder Fehlerhaftigkeit, die auf dem Austausch der Daten beruht. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden Daten von fircone für ein Jahr archiviert.
7.3 Erweist sich der von fircone gelieferte Vertragsgegenstand als mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so ist fircone verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist Ersatz zu beschaffen oder nachzubessern. Bei fehlschlagen der Ersatzlieferung oder Nachbesserung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
7.4 Fehlt dem von fircone gelieferten Vertragsgegenstand eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Auftraggeber statt der Rückgängigmachung des Vertrages oder der Herabsetzung der Vergütung auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden ist jedoch ausgeschlossen.
7.5 Im Kaufmännischen Verkehr ist der Auftraggeber verpflichtet, den Vertragsgegenstand nach Eingang unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel spätestens binnen 10 Tagen nach Eingang des Vertragsgegenstandes, nicht erkennbare Mängel bis spätestens 10 Werktagen nach ihrer Feststellung schriftlich fircone anzuzeigen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
§ 8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der fircone bis zur Bezahlung sämtlicher im Zeitpunkt der Abnahme des Liefergegenstandes bestehender Forderungen von fircone aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber.
8.2 Zu einer Weiterveräußerung des vorbehaltenen Liefergegenstandes sowie zu sonstigen Verfügungen über diesen ist der Auftraggeber nur mit vorheriger Zustimmung von fircone berechtigt.
8.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist fircone nach vorheriger Mahnung zur Rücknahme des vorbehaltenen Liefergegenstandes berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet.
§ 9. Verschwiegenheit
Sowohl fircone als auch der Auftraggeber sind verpflichtet, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des jeweils anderen, die ihnen im Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt werden, strengstes Stillschweigen zu wahren.
§ 10. Schlußbestimmungen
Die Rechtsbeziehungen zwischen fircone und in- wie ausländischen Vertragspartnern unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Datenschutz:
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